Private Zusatzversicherung

Informationen über die private Krankenzusatzversicherung

Der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse darf nach Definition im Sozialgesetzbuch „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ und muss „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Man könnte also auch von einem Grundschutz mit günstigsten Behandlungsmethoden sprechen. Dies muss nicht grundsätzlich schlecht sein, zumal wir in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern ohnehin einen hohen medizinischen Standard genießen. Es limitiert jedoch ganz klar die Art der Behandlung, da hochwertigere und entsprechend teurere Methoden oder Medikamente in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Wer mehr will, kann mehr bekommen, muss die Differenz zur günstigeren Alternative selbst bezahlen. Oder er sichert die Mehrkosten über eine private Krankenzusatzversicherung ab. Diese Policen gibt es für nahezu alle Behandlungsbereiche:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Ambulante Ergänzungstarife (z. B. für Sehhilfen, Hilfsmittel)
  • Behandlung beim Heilpraktiker
  • Absicherung für Kuraufenthalte
  • Absicherung für Besserbehandlung im Krankenhaus
  • Krankentagegeldversicherung
  • Zusatzversicherung für Zahnersatz

Welche Zusatzabsicherung für wen?

Ob eine private Krankenzusatzversicherung sinnvoll ist, lässt sich grundsätzlich nur in einigen wenigen Fällen klar beantworten. Wichtig ist dabei die Leistungserwartung der versicherten Person. Einfach ausgedrückt: Jemand mit guten Zähnen, ohne Plombe, Füllung oder gar einer Krone, sollte sich die Beiträge für eine teure Versicherung für TOP-Zahnersatz besser sparen. Bevorzugt hingegen jemand grundsätzlich die Behandlung durch einen Heilpraktiker, sollte er darüber nachdenken, diese Kosten durch einen Zusatzschutz abzusichern und damit unterm Strich Geld zu sparen.

Das GAS-Prinzip

Die Entscheidung, ob und wenn ja für welchen Bereich eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll ist, kann man jedoch auch anders beurteilen – nach dem so genannten GAS-Prinzip. GAS steht hierbei für den Größten Anzunehmenden Schaden.

Stellt man die Gesundheit in den Fokus, ist es häufig so, dass die größten Schäden für die Gesundheit drohen, wenn man ins Krankenhaus muss. Daher wäre es zu empfehlen, zunächst die Leistungen für das Krankenhaus aufzubessern. Im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung hätte dies folgende Vorteile:

  • Freie Wahl des Krankenhauses inkl. Privatkliniken (statt wie in der GKV vorgesehen die nächstgelegene Klinik)
  • Freie Arztwahl, z. B. Chefarzt oder Spezialist nach Wahl (statt des gerade diensthabenden Arztes)
  • Komfort-Zimmer mit gehobener Ausstattung (statt Mehrbettzimmer)

Die Krankheit an sich bleibt zwar die gleiche. Die Chancen auf Genesung steigen jedoch, wenn man sich im Bedarfsfall in die Hände von Spezialisten begibt – ohne Rücksicht auf die Mehrkosten.

Aus finanzieller Sicht kann – unter Berücksichtigung des GAS-Prinzips – auch eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Denn eine Brücke oder ein Implantat (welches übrigens grundsätzlich nicht im gesetzlichen Schutz enthalten ist) geht sehr schnell in den vierstelligen Euro-Bereich. Und dafür kann man so manchen Beitrag für die Krankenzusatzversicherung leisten. Ist zusätzlich zum Beispiel noch ein oder zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung enthalten (die ebenfalls nicht von der Krankenkasse übernommen wird), kann sich ein Tarif schnell rechnen. Natürlich nur dann, wenn man auf kurz oder lang mit einem Schadensfall rechnet.

Gesundheitsfragen

Eine private Krankenzusatzversicherung ist unter Umständen nicht für jeden zugänglich. Denn die Tarife sind aus Sicht einer Gesellschaft so kalkuliert, dass auch nach Abzug von Kosten noch ein Gewinn übrig bleibt. Und das funktioniert eben nicht, wenn beispielsweise ein Patient mit regelmäßigen Krankenhausaufenthalten einen entsprechenden Tarif zur Besserstellung im Krankenhaus abschließen will.

Der Zugang zu einem Zusatztarif wird durch so genannte Gesundheitsfragen limitiert. Der Antragssteller muss angeben, ob es in den letzten Jahren (in der Regel beträgt der Abfragezeitraum drei oder fünf Jahre) Behandlungen gab, in denen der Tarif hätte leisten müssen. Ist dies der Fall, kommt es seitens einer Gesellschaft zu einer so genannten Risikoprüfung. Kommt eine Gesellschaft zu dem Schluss, dass das Risiko durch die Vorerkrankung höher ist als bei einem Antragsteller ohne diese Vorerkrankung, kann sie einen Risikozuschlag verlangen oder mit einem Leistungsausschluss für die entsprechende Erkrankung arbeiten. Versichert wird also nur gegen eine höhere Prämie oder unter Berücksichtigung, dass die Versicherungsleistung für einen Teilbereich ausgeschlossen wird.

Die Beurteilungen einzelner Diagnosen können übrigens je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich ausfallen. Kommt es bei der einen Gesellschaft zu einem Risikozuschlag von beispielsweise 30 Prozent und schließt eine andere Gesellschaft einen Teilbereich aus, kann es eine dritte Gesellschaft geben, die dem Antragsteller eine Aufnahme ohne Erschwernis anbietet. Auch wenn der Tarif dieser Gesellschaft im reinen Preis-Leistungs-Vergleich nicht allererste Wahl ist, kann er durch die Risikoeinschätzung für den Antragsteller erste Wahl sein. Übrigens gibt es auch so genannte Ausschluss-Diagnosen, für die (leider) kein Versicherer eine Zusatzversicherung anbietet. Daher ist es ratsam, einen Tarif möglichst dann abzuschließen, wenn keine gravierenden Vorerkrankungen vorhanden sind.

Wartezeiten

„Ein brennendes Haus versichert keiner!“ Mit diesem zugegeben etwas plumpen aber plakativen Beispiel können tarifliche Wartezeiten näher erläutert werden. Es soll vermieden werden, dass der Patient noch schnell einen Top-Schutz für seine Zähne abschließt, weil er im nächsten Monat zwei Implantate benötigt. Dies wäre einerseits teuer für das Versicherungsunternehmen, würde aber andererseits auch die zugrunde gelegte Preiskalkulation für den Tarif zerstören und somit zulasten der anderen Versicherten gehen.

Daher gilt in der Regel nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von acht Monaten, bis erste Leistungen erstattet werden. Ausnahmen werden in der Regel nur gemacht, wenn die Erkrankung durch einen Unfall bedingt ist.

Mache Gesellschaften verzichten aber auch auf die Einhaltung von Wartezeiten und können damit unter Umständen ebenfalls in den Fokus bei der Tarifauswahl rücken. Dabei sollte man sich jedoch immer die Frage stellen, wie es langfristig um die Beitragsstabilität bestellt ist, wenn verstärkt Neukunden in den Tarif kommen, die in absehbarer Zeit einen Leistungsfall haben werden.

Einige wenige Anbieter werben sogar damit, auf Wartezeiten zu verzichten und direkt nach Abschluss zu leisten. Was meinen Sie, wer sich in solchen Tarifen versichert? Im Kleingedruckten folgt zudem häufig der Verweis auf eine höhere Vertragslaufzeit von beispielsweise fünf Jahren.

Mein Fazit

Eine private Zusatzversicherung stellt in vielen Fällen eine deutliche und oft auch sinnvolle Aufstockung des gesetzlichen Grundschutzes dar. In welchem Bereich eine zusätzliche private Absicherung besonders sinnvoll ist, hängt von der Beurteilung des GAS-Prinzips sowie von den  individuellen Umständen des Antragsstellers ab.

Stellen Sie sich am besten zunächst selbst die Frage „Was stellt für meine eigene Gesundheit den Größten (finanziellen oder gesundheitlichen) Anzunehmenden Schaden (GAS) dar?“. Danach sollten Sie sich ein Bild machen, was eine passende Absicherung dafür kosten würde. Vergleichsrechner für einen ersten Anhaltspunkt gibt es im Internet zuhauf. Wenn Sie nun zu dem Entschluss kommen, dass der monatliche Beitrag zur Tarifleistung passt, sollten Sie (am einfachsten mit meiner Hilfe) ins Detail gehen: Vergleich der tariflichen Detailleistungen, Ausformulierung der Versicherungsbedingungen, Kennzahlen der Gesellschaft, Beschwerdequoten von Kunden, mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse und vieles mehr.