Private Krankenversicherung

Informationen über die private Krankenversicherung

Wie der Name schon sagt, geht es hierbei um eine private Absicherung der Behandlungskosten. Dies bedeutet, dass jeder privat Versicherte die Beiträge für sein individuelles Risiko trägt. Der erste gravierende Unterschied zum gesetzlichen System, wo die Beiträge allein am Einkommen festgemacht werden. Eintrittsalter oder gesundheitliche Risiken spielen keine Rolle. Doch es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Unterschiede und Vorurteile, auf die ich im Folgenden näher eingehe.

Kostenerstattungsprinzip und Verrechnung

Das Prinzip der Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung (nachfolgend PKV) erinnert im Vergleich zum gesetzlichen System verstärkt an einen normalen Markt: Der Arzt erbringt eine Leistung für den Kunden, schickt diesem die Rechnung hierfür, und der Kunde bezahlt die Rechnung. Über seine private Krankenversicherung kann sich der Versicherte nun die Rechnung des Arztes erstatten lassen. Und an dieser Stelle greifen Unterschiede bei den PKV-Tarifen, die ich jetzt etwas näher erläutern werde.

Selbstbeteiligung des Versicherten

Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung (SB) vereinbart werden. Das bedeutet, dass der Versicherte die Rechnungen bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr selbst übernehmen muss (z. B. 500 Euro). Alle darüber hinaus gehenden Rechnungsbeträge würden erstattet. Werden also insgesamt Arztrechnungen von 800 Euro eingereicht, beträgt die Erstattung bei 500 Euro SB nur 300 Euro. Alle weiteren Rechnungen werden allerdings voll erstattet, da die Selbstbeteiligung ja schon berücksichtigt wurde.

Sinnvoll ist eine (geringe) Selbstbeteiligung in den meisten Fällen. Denn dadurch sinken die Verwaltungskosten der Versicherung und damit auch der Monatsbeitrag für den Kunden. Ist keine Selbstbeteiligung vereinbart, kann der Kunde jede Rechnung einreichen, selbst die Medikamente aus der Apotheke. Dies würde einen sehr viel höheren Verwaltungsaufwand (Kontrolle, Buchhaltung, Überweisung etc.) mit sich bringen, als wenn die ersten 500 Euro ohnehin vom Versicherten übernommen worden wären. Diese Einsparungen erhält der Versicherte in Form eines geringeren Monatsbeitrages angerechnet. Natürlich gilt: je höher der Selbstbehalt, desto geringer der monatliche Beitrag.

Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Risikozuschläge

Aus Sicht einer Versicherung ist die Frage entscheidend: Welcher Versicherte verursacht welche Kosten? Dabei geht es nicht um den Einzelfall. Entscheidend sind die statistischen Durchschnittswerte. Mit zunehmendem Alter steigt das Krankheitsrisiko für den Versicherten und damit das Kostenrisiko für die Versicherung. Ähnlich ist die Rechnung beim Gesundheitszustand: Eine Person ohne Vorerkrankungen verursacht (statistisch gesehen) geringere Behandlungskosten als jemand mit Vorerkrankungen. Je gravierender die Vorerkrankung, desto höher die wahrscheinlichen Kosten.

Um auch Personen mit Vorerkrankung versichern zu können, wird häufig mit einem so genannten Risikozuschlag gearbeitet. Der zu versichernde Kunde erhält also zusätzlich zum eigentlichen Tarifbeitrag einen individuellen Zuschlag. Dieser richtet sich nach der subjektiven Risikoeinschätzung der Versicherungsgesellschaft. Daher kann es zwischen den einzelnen Gesellschaften zu gravierenden Unterschieden bei der Risikoeinwertung und der entsprechenden Zuschlagshöhe bis hin zur Ablehnung kommen. Aus diesem Grund arbeite ich mit einem professionellen Backoffice, welches bei Bedarf die unterschiedlichen Risikozuschläge diverser Gesellschaften einholt. Dadurch erhalte ich für meine Kunden den passenden Rundumblick, um den richtigen Tarif unter Berücksichtigung möglicher Vorerkrankungen ausfindig zu machen.

Alterungsrückstellungen und Beiträge im Alter

Ein junger gesunder Mensch bezahlt weniger Beitrag für seinen PKV-Tarif als ein älterer Kranker – nachvollziehbar. Aber auch der junge gesunde Mensch wird zumindest älter. Ob er auch kränker wird ist fraglich. Das ist jedoch im Hinblick auf seinen PKV-Tarif eher nebensächlich. Denn im Tarif sind die steigenden Kosten durch Erkrankungen bereits einkalkuliert. Die Gesellschaft betrachtet hierbei übrigens nicht den einzelnen Versicherten, sondern so genannte Kohorten. Das sind alle in einem Tarif versicherten Personen mit gleichem Geburtsjahr.

Um die Kosten durch zunehmende Erkrankungen mit zunehmendem Lebensalter innerhalb einer Kohorte abzufedern, werden so genannte Alterungsrückstellungen gebildet. Vom Beitrag wird also ein gewisser Anteil beiseitegelegt und verzinst, um die voraussichtlichen Mehrkosten im Alter ausgleichen zu können. Wie hoch dieser Anteil bei einer Gesellschaft ist, zeigen so genannte Bilanzkennzahlen, hier insbesondere die RfB-Quote. Zusätzlich zu den tariflichen Rückstellungen kommt ein zehnprozentiger gesetzlicher Zuschlag. Dieser wird ebenfalls dazu verwendet, die Beiträge langfristig stabil zu halten. Außerdem entfällt der gesetzliche Zuschlag mit dem 60. Lebensjahr und Zusatzleistungen wie z. B. Krankentagegeld können entfallen.

Ende 2014 lagen die kapitalgedeckten Rückstellungen in der PKV bei 202 Milliarden Euro. Bei 8,83 Millionen PKV-Versicherten sind dies knapp 23.000 Euro für den Einzelnen. Im System der gesetzlichen Krankenkassen werden übrigens keinerlei Rückstellungen für das Alter gebildet. Alle Beiträge kommen in einen Topf (Gesundheitsfonds) und werden dazu verwendet, die entstehenden Kosten zu bezahlen. Nicht zu Unrecht werden hier zunehmend kalkulatorische Probleme durch den fortschreitenden demografischen Wandel befürchtet.

Wer kann sich privat versichern?

Jeder, der nicht gesetzlich pflichtversichert ist. Hierzu zählen zunächst einmal alle Selbstständigen. Angestellte mit einem Brutto-Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 54.900 Euro jährlich sind freiwillig gesetzlich versichert. Auch sie können entscheiden, ob sie in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Sinkt das Einkommen allerdings unter die JAEG, wird der Arbeitnehmer erneut versicherungspflichtig und muss in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Mit Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Auch Beamte können sich grundsätzlich privat versichern. Sie erhalten vom Staat eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Die Höhe der Beihilfe liegt bei Beamten selbst bei Prozent, berechtigte Ehegatten erhalten 70 Prozent. Für Kinder beträgt die staatliche Beihilfe 80 Prozent (Abweichungen in einzelnen Bundesländern möglich).

Darüber hinaus können sich auch Studenten und Ärzte im Praktikum von der Versicherungspflicht innerhalb der gesetzlichen Kassen befreien lassen. Die Machbarkeit sollte jedoch im Einzelfall individuell geklärt werden.

Meine Empfehlung

Die private Krankenversicherung bietet in jedem Fall die Möglichkeit, die Gesundheit hochwertiger abzusichern als dies durch das gesetzliche System möglich wäre. Zusätzlich kann je nach Eintrittsalter und familiärer Situation zudem vielfach auch langfristig ein Beitragsvorteil erzielt werden. Diese finanzielle Ersparnis sollte aus meiner Sicht gewinnbringend investiert werden und zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Die Rentenzahlung hieraus sollte dazu verwendet werden, die Beiträge im Alter zusätzlich zu stützen. Zudem ist die Wahl einer wirtschaftlich gesunden und gut kalkulierenden Gesellschaft sehr wichtig. Bilanzkennzahlen und Annahmepolitik sind in diesem Zusammenhang zwei entscheidende Größen bei der Wahl von Tarif und Gesellschaft.

Bei Interesse erstelle ich Ihnen gerne einen individuellen und unabhängigen Tarifvergleich. Zudem beantworte ich gerne Ihre offenen Fragen. Danach haben Sie eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Über die Anforderung eines kostenlosen Vergleiches würde ich mich freuen.