Rürup-Rente

Informationen über die Rürup-Rente

Steuern sparen – wer will das nicht? Vor allem für Selbstständige und Freiberufler besteht seit 2005 die geförderte Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente, die im Fachjargon auch als Basisrente bekannt ist. Begünstigt wird die Rürup-Rente durch eine Ersparnis bei der Einkommenssteuer. Die eingezahlten Beiträge werden zum Großteil von der Steuerlast abgezogen, dadurch sinkt die Einkommenssteuerlast an das Finanzamt.

Die Steuerersparnis an einem Beispiel

Ein Selbstständiger verdient im Jahr ungefähr 60.000 Euro. Zum Aufbau der Altersvorsorge zahlt er monatlich 500 Euro in eine Rürup-Rente ein. Dieser Betrag ist deswegen vergleichsweise hoch, weil er als Selbstständiger nicht in das gesetzliche Rentensystem einbezahlt.

Die eingezahlten Beiträge von jährlich 6.000 Euro können im Jahr 2016 zu 82 Prozent als Vorsorgeaufwendung von der Steuerlast abgezogen werden, dies entspricht also 4.920 Euro. Es verbleiben jetzt nur noch 55.080 Euro, die zur Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen werden.

Je nachdem, ob verheiratet und/ oder kirchensteuerpflichtig, bemisst sich die Einkommenssteuer unterschiedlich hoch. Bei einem verheirateten kirchensteuerpflichtigen Selbstständigen liegt die Einkommenssteuer mit einem Verdienst von 60.000 Euro bei 12.567 Euro. Für das durch die Rürup-Rente verminderte Einkommen von 55.080 Euro sind hingegen nur 10.837 Euro an das Finanzamt zu entrichten – ein Unterschied von 1.730 Euro. Zieht man diese Ersparnis von den eingezahlten 6.000 Euro ab, verbleibt ein Nettozahlbeitrag von 4.270 Euro.

Der Selbstständige zahlt also netto 4.270 Euro ein und erhält dafür eine „Gutschrift vom Finanzamt“ von 1.730 Euro – eine Förderung von über 40 Prozent!

Höchstgrenzen und Steigerung der Förderung

In 2016 können Alleinstehende maximal 22.767 Euro pro Jahr in die Rürup-Rente einzahlen, Verheiratete das Doppelte. Diese Grenzen werden für die meisten Sparer mehr als ausreichend sein. Sie bieten jedoch zusätzliche Flexibilität: Denn gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern kann die Steuerlast durch eine außerplanmäßige Zuzahlung in guten Geschäftsjahren - zum Beispiel am Jahresende - gemindert werden.

Mindestens genauso interessant wie die Flexibilität dürfte aber die zunehmende Förderung in den kommenden Jahren sein: Sind es im Jahr 2016 „nur“ 82 Prozent, die sich steuermindernd auswirken, steigt dieser Satz jedes Jahr um zwei Prozentpunkte an (2017: 84%, 2018: 86% etc.), bis ab dem Jahr 2025 die kompletten Sparbeiträge für Rürup von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Die staatliche Förderung nimmt also in den kommenden Jahren noch weiter zu, der Anstieg gilt natürlich auch für laufende Rürup-Verträge!

Die „Spielregeln“ der Rürup-Rente

Die steuerlichen Vorteile gibt es vom Staat (natürlich) nicht ohne Auflagen. Kerngedanke ist, dass die Grundsätze einer Vorsorge für das Rentenalter gewahrt sein müssen. Das angesparte Kapital kann nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. Die Auszahlung ist zudem nur in Form einer monatlichen lebenslangen Rente möglich. Möglichkeiten zur Absicherung der Hinterbliebenen können jedoch individuell vertraglich vereinbart werden.

Zudem sind die Auszahlungen im Rentenalter zu versteuern, die Rede ist also von einer nachgelagerten Besteuerung. Auch hier gilt – ähnlich wie in der Ansparphase – eine anteilige Staffelung. Würde der Vertrag im Jahr 2015 zur Auszahlung kommen, müssten 70 Prozent der Rente zum dann gültigen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Diese Quote steigt in den kommenden fünf Jahren um jeweils zwei Prozentpunkte an, so dass 2020 bei Auszahlung 80 Prozent zu versteuern wären. Danach erfolgt der Anstieg nur noch um einen Prozentpunkt jährlich, so dass ab 2040 100 Prozent steuerpflichtig wären.

Stellt man die Prozentpunkte von Ein- und Auszahlungsphase gegenüber, verliert die staatliche Förderung auf den ersten Blick sehr schnell ihren Reiz. Man muss jedoch hierbei die steuerliche Progression berücksichtigen. Denn in der Ansparphase – also im Erwerbsleben – ist der Steuersatz durch das höhere Einkommen deutlich höher als im Ruhestand. Zudem fallen die Steuerfreigrenzen über die Jahre hinweg immer höher aus, was der steuerlichen Progression im Alter ebenfalls zugutekommt.

Kopplung mit Berufsunfähigkeitsversicherung möglich

Unter Beachtung von ein paar Rahmenbedingungen kann auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit unter den steuerbegünstigten Mantel der Rürup-Rente fallen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Beitrag für die BU-Rente geringer sein muss als der Sparbeitrag für die Rürup-Rente. Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, einen Anbieter zu finden, der sowohl im BU-Bereich als auch bei der Rürup-Rente bestens aufgestellt ist.

Mein Fazit

Die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente eignen sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, um das finanzielle Auskommen im Rentenalter sukzessive aufzubauen. Insbesondere Personen mit hohem Einkommen und einem entsprechend hohem Steuersatz profitieren überdurchschnittlich von der staatlichen Förderung in Form der Rürup-Rente. Mit entscheidend für die Höhe der Altersrente ist jedoch auch die Wahl des richtigen Rürup-Tarifes. Der Markt ist vielfältig und sollte je nach persönlicher Präferenz genau selektiert werden. Für einen transparenten Marktvergleich stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.