Versteckte Beitragserhöhungen durch höhere Beitragsbemessungsgrenze

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen eine Beitragserhöhung ankündigen, geht dies durch alle Medien. Weniger bekannt ist hingegen die versteckte Erhöhung durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Denn hiervon sind nur freiwillig Versicherte betroffen. Die dafür deutlich. Wir haben nachgerechnet, was die Anhebung ab 2016 für freiwillig Versicherte bedeutet.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird jedes Jahr aufs Neue vom Gesetzgeber an die Lohnentwicklung angepasst (vgl. § 159 SGB VI). Ab 2016 beträgt die Grenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse erhoben werden, 50.850 EUR jährlich (entspricht 4.237,50 EUR monatlich). 2015 lag die Grenze noch bei 49.500 EUR jährlich (entspricht 4.125 EUR monatlich).

Nur freiwillig Versicherte betroffen

Für den „normalen“ Pflichtversicherten ändert sich durch die Anhebung nichts an der Beitragshöhe, sofern die übrigen Parameter wie Lohnhöhe und Beitragssatz der Krankenkasse weiterhin unverändert bleiben. Teurer wird es jedoch für alle freiwillig Versicherten. Das sind diejenigen, die sich aufgrund ihres Einkommens privat versichern könnten, aber weiter „freiwillig“ im gesetzlichen System verblieben sind. Freiwillig Versicherte können sowohl angestellt als auch selbstständig sein.

Durch die Erhöhung der Bemessungsgrenze ab 2016 ergibt sich für jeden freiwillig Versicherten ein jährlicher Mehrbeitrag von 207,90 EUR für die Krankenversicherung und 31,73 EUR für die Pflegeversicherung, insgesamt also eine Mehrbelastung von 239,63 EUR. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von insgesamt 114,41 EUR, für sie verbleibt ein Mehrbeitrag von 125,22 EUR.

2,7 Prozent mehr - ohne eine mögliche Erhöhung der Kassenbeiträge

Beitragsbemessungsgrenze gkv 2016Bezogen auf die bisherigen Höchstbeiträge ergibt sich durch die neue Höchstgrenze eine - von vielen unbemerkte - Beitragssteigerung von 2,7 Prozent. Hinzu kommt möglicherweise eine Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Denn durch den Verlust der Kassen im ersten Halbjahr 2015 in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro rechnen Experten für 2016 mit einer Erhöhung des Zusatzbeitrages um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte. Freiwillig Versicherte wären hiervon erneut besonders betroffen, da sie ohnehin den Höchstbeitrag zahlen und sich die prozentuale Steigerung daher für sie am deutlichsten auswirken würde.

Vorteilhaft kann sich die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze übrigens für privat versicherte Angestellte auswirken. Denn durch die Anhebung steigt automatisch auch die Grenze, bis zu der sich der Arbeitgeber mit 50 Prozent an den Krankenversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers beteiligt.

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