Über die Notwendigkeit eines Krankentagegeldes

Ein längerer, krankheitsbedingter Arbeitsausfall kann jeden treffen. Finanziell problematisch wird ein solcher Ausfall für gesetzlich Krankenversicherte nach sechs Wochen – solange zahlt der Arbeitgeber in der Regel das volle Gehalt weiter. Selbstständige haben diese vorläufige Sicherung nicht. Daher ist eine private Krankentagegeldversicherung für gut verdienende Angestellte sowie für Selbstständige unverzichtbar. Im Falle einer längeren Krankheitsphase schließt sie die Einkommenslücke.

krankentagegeld-pkvAb dem 43. Krankheitstag werden 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent vom letzten Nettoeinkommen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers liegt bei 2.500 Euro, sein Nettoeinkommen daraus beträgt 1.690 Euro. In diesem Fall wären 70 Prozent seines Bruttoeinkommens 1.750 Euro, 90 Prozent des Nettoeinkommens entsprechen aber nur 1.521 Euro. Folglich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur den geringeren Betrag von 1.521 Euro. Davon werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, so dass am Ende 1.334 Euro übrig bleiben. Dies führt zu einer Einkommenslücke von 356 Euro im Monat. Mit steigendem Einkommen steigt auch die Einkommenslücke. Des weiteren sind die Zahlungen auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt, wenn der Arbeitsausfall aus derselben Krankheit resultiert.

Für Selbstständige stellt sich die Situation etwas anders dar. Selbstständige und Freiberufler sollten unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Denn sie sind vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an auf sich selbst angewiesen“, so Gudrun Denecke, Krankenversicherungsexpertin des Maklerpools Maxpool.

Die Leistungen guter privater Krankentagegeldversicherungen sind zeitlich unbegrenzt und das Krankentagegeld lässt sich individuell festlegen. Allerdings darf das gesetzliche und private Krankentagegeld zusammengerechnet den tatsächlichen Einkommensausfall nicht übersteigen. „Selbstständige müssen zum Beispiel darauf achten, dass das Krankentagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate nicht übersteigt, damit keine Bereicherung vorliegt“, so Denecke.

Das Angebot an Krankentagegeldpolicen ist hoch. Einige Merkmale sollten jedoch in jeder guten Police beinhaltet sein. Laut Denecke solle der Versicherer bei einer eigenständigen Krankentagegeldversicherung auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Andernfalls kann der Versicherer den Vertrag nach einer Krankheit innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kündigen. Beispielsweise, wenn ein Versicherter wegen einer Krankheit bereits Krankentagegeld erhalten hat, die Krankheit allerdings noch nicht ausgestanden ist und weitere Krankschreibungen absehbar sind. Dem Versicherten ist es in einem solchen Fall nicht ohne weiteres möglich, den Anbieter zu wechseln, da der Kunde dem neuen Versicherer mitteilen muss, dass sein ehemaliger Anbieter ihm gekündigt hat und warum. Des weiteren sollte man darauf achten, dass eine Erhöhung des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist, wenn sich das Einkommen erhöht. Ebenfalls zu empfehlen ist ein nahtloser Übergang zwischen der Krankentagegeldzahlung und einer möglichen Berufsunfähigkeitsrente, sodass sich am Ende der Tagegeldzahlung die BU-Rente anschließt.

Weitere Themen