Private Pflegeversicherung: Für wen lohnt sich der "Pflege-Bahr"?

Laut einer Studie der Gmünder Ersatzkasse (2009) wird jeder zweite Deutsche im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Die immensen Pflegekosten belasten sowohl Betroffene als auch Angehörige erheblich. Eine private Vorsorge stand bislang nicht jedem Interessenten offen. Dies soll nun durch die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung in Form des „Pflege-Bahr“ geändert werden.

pflegeversicherung-pflege-bahrZum 1. Januar dieses Jahres ist die neue Pflegezusatzversicherung in Kraft getreten. Der so genannte "Pflege-Bahr" sieht vor, dass jeder Kunde eine private Pflegeversicherung abschließen kann, und zwar ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen. Laut Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten, „reichen schon Bandscheibenprobleme oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen aus, um nicht mehr privat versichert zu werden“. Der Pflege-Bahr ermöglicht vor allem chronisch Kranken sowie Kunden mit anderen Vorerkrankungen, privat für den Pflegefall vorsorgen zu können. Zusätzlich erhält der Kunde eine staatliche Förderung von 5 Euro monatlich. Allerdings setzt diese Förderung erst bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro ein. Auch wenn der Gesundheitszustand keinen Einfluss auf die Beitragshöhe hat, so kann diese jedoch nach Alter variieren.

Was für den einen von Vorteil, kann für viele Andere von Nachteil sein. Denn durch die fehlende Gesundheitsprüfung ist die Wahrscheinlichkeit von mehr Leistungsfällen größer, entsprechend höhere Beitragseinnahmen sind aus Sicher der Versicherung erforderlich. Experten nehmen an, dass die Beiträge zum Pflege-Bahr im Vergleich zu ungeförderten Produkten sogar 50 bis 100 Prozent höher ausfallen werden. Außerdem gilt in der Bahr-Pflege eine Wartezeit von fünf Jahren. So kann ein Versicherungsnehmer Leistungen aus seinem Vertrag erst in Anspruch nehmen, wenn er mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt hat.

Versicherungsnehmer, die bereits privat vorgesorgt haben, können ihre Policen in aller Regel nicht auf den Pflege-Bahr umstellen. Interessenten sollten in diesem Fall eine individuelle Prüfung bei Ihrer Gesellschaft vornehmen oder ihren Makler damit beauftragen.

Unsere Empfehlung: Interessenten, die trotz Gesundheitsprüfung eine ungeförderte Zusatzversicherung abschließen können, sollten diese Alternative in Betracht ziehen, um die zu erwartenden erhöhten Pflege-Bahr-Beiträge zu vermeiden. Personen, die bei einer Gesundheitsprüfung nicht versicherbar wären, sollten den neuen Pflege-Bahr als finanzielle Absicherung in Betracht ziehen.

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