Kosten fürs Pflegeheim – haften die Kinder?

Wenn der Zeitpunkt eintrifft und man ins Pflegeheim muss, stehen den Betroffenen oft nicht ausreichende Mittel aus der Rente zur Verfügung. Aus diesem Grund sollten Familienangehörige und Bekannte den Betroffenen finanziellen Beistand leisten, so die zuständigen Sozialämter. Hier lesen Sie welche Freibeträge zählen und mit welchen Zahlungen die Kinder rechnen können.


Pflegeheim Kinder
Wie Kinder ihre Eltern unterstützen können

Hohe Kosten für Leistungen im Pflegeheim

Ende 2015 befanden sich 783.000 Bedürftige laut Statistischem Bundesamt in Pflegeheimen. Um einen solchen Aufenthalt mit der Pflegestufe III zahlen zu können, müssen mit monatlichen Abgaben von durchschnittlich 3165 Euro gerechnet werden. Zudem sollten in der Kostenkalkulation für den Aufenthalt in Pflegeheimen auch Aspekte wie die der Modernisierung des Gebäudes bzw. der Einrichtung beachtet werden. Für die hohen Kosten der Pflegeheime reichen Pflegeversicherung und Angespartes oft nicht aus, weshalb der Bedürftige häufig dazu gezwungen ist auf andere Mittel zurückzugreifen. In der Regel bitten die zuständigen Ämter aus diesem Grund auch die Kinder der Bedürftigen um Unterstützung, damit diese die Restkosten tragen.

Unterhaltspflicht der Kinder

Solange es den Kindern der Pflegebedürftigen möglich ist, stehen diese in der Unterhaltspflicht der Eltern. Die dafür notwendigen Zahlungen beziehen sich dann auf ihr Einkommen und Vermögen, so der Arag-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer. Demnach ist dann festzustellen, ob Kosten für die Kinder entstehen oder nicht.

Doch relevant ist die Unterhaltspflicht der Kinder erst dann, wenn alle Einkünfte aus der Rente, Pflegeversicherung und dem vorhandenem Vermögen ausgegeben worden sind. Den Pflegebedürftigen steht dann nur noch ein Schonbetrag in Höhe von 2600 Euro als Vermögensreserve zur Verfügung. Vom Pflegebedürftigen muss, wenn der Anspruch gegeben ist, eine Grundsicherung im Alter beantragt werden, denn bevor die Kinder für die Unterhaltspflicht aufkommen müssen, sollten alle möglichen Einkünfte der Bedürftigen ausgeschöpft werden.

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