Wenn das Handy mehrfach klingelt...

Eigentlich ist es ganz einfach: Ohne Freisprecheinrichtung darf im Auto nicht telefoniert werden. Das Handy darf nicht in die Hand genommen werden. Noch nicht mal dann, wenn man nur einen eingehenden Anruf abweisen will, um nicht abgelenkt zu werden. So hat es das Oberlandesgericht Köln am 9. Februar 2012 bestätigt (AZ III-1 RBs 39/12).

news-auto-handy bigJede Nutzung eines Mobiltelefons, bei dem dieses in die Hand genommen wird, ist nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg geahndet. Was viele dabei vermutlich nicht wissen: Selbst das An- und Ausschalten, das Wegdrücken oder das wählen am Gerät bei vorhandener Freisprecheinrichtung ist nicht erlaubt und fällt ebenfalls unter das genannte Bußgeld.

Im o. g. Urteil stellen die Richter noch einmal klar, dass das Motiv unerheblich sei. Auch das Wegdrücken eines Anrufes habe einen direkten Bezug zur Funktion des Mobiltelefons und sei daher ebenfalls eine Art der Benutzung – ebenso wie das Ein- oder Ausschalten des Gerätes. Übrigens: Als Radfahrer beträgt das Bußgeld 25 Euro (ohne Punkt).

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