Auslaufmodell klassische Lebensversicherung

Die angespannte Situation in der klassischen Lebensversicherung hält weiter an. Garantiert sind seit 2015 lediglich 1,25 Prozent. Überschüsse oberhalb des Garantieniveaus sind nicht in großem Umfang zu erwarten. Vor allem, weil viele traditionelle Versicherer noch ältere Verträge mit deutlich höheren Garantiezusagen bedienen müssen, bevor nicht garantierte Überschüsse verteilt werden können.

Garantiezins Lebenversicherung
Garantiezinsentwicklung in der Lebensversicherung

Derzeit beträgt der Garantiezins für Neuverträge lediglich 1,25 Prozent. Zusammen mit der garantierten Überschussbeteiligung wurde in 2015 eine Gesamtverzinsung von ca. 3,1 Prozent erreicht. Für 2016 wird eine Gesamtverzinsung von unter drei Prozent erwartet. Damit kommen viele Altverträge ins Trudeln, die sich auf die klassische Lebensversicherung verlassen haben.

Gering fällt sie aus, die zu erwartende Rendite aus klassischen Lebensversicherungen für die Altersvorsorge. Vor allem für jüngere Verträge, deren Garantiezins bei 1,75 Prozent oder sogar nur bei 1,25 Prozent (ab 2015) liegt. Für 2016 wird bei den meisten Gesellschaften eine Überschussbeteiligung von unter drei Prozent erwartet, so die Einschätzung der Rating-Agentur Assekurata.

Die Lebensversicherer leiden vor allem unter alten Garantiezinsverpflichtungen. Kunden mit Altverträgen, die zwischen Juni 1995 und Juni 2000 abgeschlossen wurden, haben - aufgrund ihres hohen Garantiezinses von vier Prozent - eine hohe Gesamtverzinsung. Derzeit müssen rund ein Viertel aller Verträge mit einem solch hohen Garantiezins bedient werden. Um den Garantiezins für Altverträge erwirtschaften zu können, müssen die Versicherer die Zinsen bei Neuverträgen senken. Zudem führt das niedrige Zinsniveau dazu, dass Versicherer Zusatzreserven aufbauen müssen. Diese wirken sich ebenfalls negativ auf die ausgeschütteten Überschussbeteiligungen aus. Folglich sinkt die Gesamtverzinsung.

Zudem laufen viele Hochzinspapiere aus, die den Versicherungen in der Vergangenheit höhere Renditen erbracht haben. Eine Neuanlage in festverzinsliche Papiere schmälert die Zinserträge aufgrund des Niedrigzinsspiegels beträchtlich. Und eine Anlage in vermeintlich ertragreichere Anlagen wie Sachwerte oder Fonds ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Ein Dilemma für viele Anbieter!

Für Kunden, die bereits in einer klassischen Altersvorsorge investiert sind, stellt sich die Frage, ob eine Auflösung des Vertrages sinnvoll ist. Einerseits droht ein Verlust, da die Rückkaufswerte meist deutlich niedriger sind als die bislang eingezahlten Beiträge. Andererseits bieten andere Anlagekonzepte mit Sachwerten oder Aktienfonds langfristig voraussichtlich die deutlich bessere Wertentwicklung. Da die Entscheidung sehr individuell erfolgen sollte, ist für Betroffene eine qualifizierte Beratung sinnvoll, um den richtigen Weg für die finanzielle Absicherung des Ruhestandes zu finden. Übrigens: Für Riester-Produkte gelten andere Spielregeln bei einer Umwandlung des Vertrages. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Übertragung in einen anderen Tarif ohne große Kosten erfolgen muss. Falls Sie hierzu konkrete Fragen haben oder eine entsprechende Beratung wünschen, stehe ich gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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