Wahlfreiheit für Studierende bei der Krankenversicherung

Neue Stadt, neue Freunde, neue Erfahrungen – für viele Studienanfänger beginnt jetzt zum Sommersemester ein ganz neues Leben. Was die wenigsten wissen: Sie haben nun auch die Möglichkeit, ihren Schutz in Sachen Krankenversicherung neu zu regeln. Denn Studierende können sich von der Gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.

studenten pkv grZu Beginn des Sommersemesters 2014 haben sich bundesweit über 500.000 Studierende eingeschrieben. Für viele bedeutet das, zum ersten Mal völlig selbständig zu leben. Damit ergeben sich viele neue Freiheiten, aber auch eine ganz andere Verantwortung. Die wenigsten wissen, dass zu Beginn des Studiums auch der Krankenversicherungsschutz neu organisiert werden kann. Zwar besteht für jeden Studierenden zunächst Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Doch von dieser Pflicht kann man sich befreien lassen, wenn man eine private Krankenversicherung vorzieht. Bis zum 25. Lebensjahr sind viele noch bei ihren Eltern kostenfrei mitversichert. Ein Privileg, das man nutzen sollte. Ab dem 26. Lebensjahr besteht die Möglichkeit der Familienversicherung auch in der Ausbildung nicht mehr. Man hat nun die Wahl, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und in die Private zu wechseln.

Eine Möglichkeit, die man für sich überprüfen sollte. Denn viele private Krankenversicherungen bieten attraktive Studententarife zu sehr günstigen Preisen. Dieses Jahr wurden die Beiträge sogar noch gesenkt: Studienanfänger zahlen bis zum 25. Lebensjahr 76,50 Euro statt wie bisher 87,30 Euro. BaföG-Empfänger erhalten einen Zuschuss von 62 Euro. Zudem bieten die privaten Krankenversicherungen fast überall mehr Leistungen als die gesetzlichen Kassen.

Es lohnt sich also, genau hinzuschauen. Denn selbst bei einem geringfügig höheren PKV-Beitrag kann sich ein Wechsel lohnen, sofern man die Zuzahlungen innerhalb der GKV berücksichtigt, die bei der PKV in der Regel nicht anfallen. Auch die Befürchtung, ein Leben lang in der privaten KV „gefangen“ zu sein ist unbegründet. Denn mit Eintritt in das Berufsleben hat man später aufgrund eines Statuswechsels erneut die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz zu gestalten, sofern man nicht als Berufseinsteiger unter die Entgeltgrenze fällt und sich ohnehin gesetzlich versichern muss.

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