Lebensversicherung kündigen oder nicht? Geplante Gesetzesänderung zur Bewertungsreserve

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, fühlt sich derzeit alles andere als sicher. Seit das Bundesfinanzministerium bestätigt hat, an einem Gesetzesentwurf zu den Bedingen für Lebensversicherungen zu arbeiten, macht sich Verunsicherung breit.

bwreserven grDiskutiert wird vor allem die Neuverteilung der Bewertungsreserven Bewertungsreserven zu Ungunsten der Versicherungsnehmer. Für viele stellt sich nun die Frage: kündigen oder nicht, bevor das neue Gesetze in Kraft tritt? Welche Änderungen tatsächlich im Gesetz verankert werden und wann das Gesetz in Kraft treten wird, steht noch nicht fest.

Sicher ist, dass im Zentrum des Maßnahmenpakets die Neuverteilung der Bewertungsreserven steht. „Ein wichtiger Punkt, den ich jetzt herausgreife, sind die Bewertungsreserven und dass es hier um einen fairen Ausgleich innerhalb der Gemeinschaft der Versicherten geht.“, so Marianne Kothé, Sprecherin des Finanzministers.

Schon in der Vergangenheit mussten Besitzer einer Lebensversicherung schmerzvolle Abstriche machen: Zuletzt sorgten sinkende Überschussbeteiligungen für Neuabschlüsse und gekürzte Garantiezinsen für berechtigte Zweifel an der Attraktivität des einstmals so beliebten Produkts. Immerhin rund 90 Millionen Lebensversicherungspolicen haben die Deutschen zurzeit abgeschlossen.

Seit 2008 erhalten Versicherungsnehmer bei Vertragsauslauf oder -kündigung ihrer Lebensversicherung 50 Prozent der Bewertungsreserven. Diese steigen, wenn der Marktpreis von Wertpapieren höher ist als ihr Buch- oder Anschaffungswert. Da die Versicherungen langfristig anlegen, besitzen sie viele Anleihen mit einem alten Zinswert, der wesentlich höher ist als der heutige. Das Problem: dieser Wert existiert nur auf Papier. Doch bei derzeitigem Gesetzesstand muss die Versicherung jedem Versicherungsnehmer bei Vertragsende 50 Prozent dieses Überschusses auszahlen. Innerhalb der Versicherungsbranche sieht man hier schon lange dringenden Handlungsbedarf.

Viele Versicherte fragen sich nun, ob es sinnvoll ist, ihre Lebensversicherung zu kündigen, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt. Doch Experten wie die Verbraucherzentrale NRW raten von einer ungeprüften Kündigung ab. Denn der Vorteil der höheren Beteiligung an der Bewertungsreserve muss so groß sein, dass er die fehlenden Schlussüberschussanteile übersteigt. Denn die werden bei einer vorzeitigen Kündigung nicht ausgezahlt.

Um beurteilen zu können, ob sich eine vorzeitige Vertragsbeendigung lohnt, sollte bei der Versicherung der aktuelle Rückkaufswert mit gesondert ausgewiesenem Anteil an den Bewertungsreserven erfragt werden. Auch über die garantierte und die voraussichtliche Auszahlungssumme nach aktuellem Recht kann die Versicherung Auskunft geben. Wichtig sind natürlich auch die Kündigungsfristen. Mit diesen Werten kann ein Experte beurteilen, ob sich eine Kündigung der Police lohnt oder nicht.

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